Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Wer kann Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen?
Wie viele Kinder profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Kinder und Jugendliche, die noch keine bis 25 Jahre alt sind. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit; hier liegt die Altersobergrenze bei unter 18 Jahren.
Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind in dem Paket enthalten?
- Mittagessen für Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, an denen regelmäßig gemeinsame Mittagessen angeboten werden.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf be- stätigen.
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen, die noch keine 18 Jahre alt sind (zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikunterricht).
- Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden, die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
- Schulbedarf wie Schulranzen, Taschenrechner oder Zirkel.
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.
Welchen Umfang hat das Bildungs- und Teilhabepaket für das einzelne Kind und insgesamt?
- 100 € jährlich für Schulbedarf, davon 70 € im ersten, 30 € im zweiten Schulhalbjahr.
- 10 € monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit.
- einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine oder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle; der Eigenanteil der Familien liegt je Kind bei 1,00 € täglich. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Ganztagsangebot oder an Nachmittagsunterricht.
- tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita und für mehrtägige Klassenfahrten.
- Lernförderung, die über das schulische Angebot zusätzlich erforderlich ist, bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
- die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht von anderer Seite, z.B. vom Schulträger, übernommen werden. In Nordrhein-Westfalen werden Schülerfahrkosten bereits grundsätzlich nach der Schülerfahrkostenverordnung erstattet. Die Ansprüche nach dieser Vorschrift gehen einem Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket grundsätzlich vor.
Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt? Wer ist Ansprechpartner für die Familien?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im Kreisgebiet Düren setzt die job-com das Bildungspaket um. Wird Sozialhilfe nach dem SGB XII bezogen, ist das Sozialamt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort zuständig. Für Familien, die Wohngeld und/oder den Kinderzuschlag erhalten, ist derzeit das Land zuständig, wobei die Umsetzung zunächst bei der zuständigen Familienkasse erfolgt.
Ab wann können die Leistungen bei der job-com beantragt werden?
Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde am 29. März 2011 verkündet und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011. Entsprechend können die Familien die Leistungen beantragen.
Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?
Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungs- und Teilhabepaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich an die job-com in Düren oder an die Außenstellen der job-com in den Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen wenden.
Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?
Auch Schulen und Kitas sollten sich mit der job-com in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungs- und Teilhabepaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle. Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt. Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.
(Quellennachweis: Job-com Düren, 04.04.2011)
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